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AutorenbildEberhard Spree

12. Johann Sebastian und Anna Magdalena Bach - ein Arbeitspaar: dienstliche Verpflichtungen. Teil I

In den Beiträgen Anna Magdalena Bach - die Sängerin. Teile III bis V“ und Johann Sebastian und Anna Magdalena Bach - ein Arbeitspaar: außerdienstliche Auftritte“ wurde bereits darauf eingegangen, dass Anna Magdalena und Johann Sebastian Bach bei privaten Auftritten als Arbeitspaar zusammenwirkten. Aber gibt es auch Belege für eine Zusammenarbeit bei dienstlichen Verpflichtungen? Dazu sei vorab auf seine diesbezüglichen Aufgaben eingegangen.

Ungefähr ein Jahr nach seiner Hochzeit bewarb sich Johann Sebastian Bach in Leipzig und wurde im April 1723 durch den Leipziger Rat zum Cantor der Thomasschule und zum Music-Director der Stadt gewählt. Als Cantor der Thomasschule war er Lehrer an dieser Einrichtung. (Siehe Abbildung) Er hatte die Schüler musikalisch auszubilden und auch andere Fächer, wie zum Beispiel Latein, zu unterrichten. In der Regel waren 55 Schüler dieser Lehranstalt Alumnen, die auch in der Schule wohnten. Ihre Ausbildung und Versorgung wurde durch Legate finanziert. Dafür mussten sie bei der Kirchenmusik mitwirken, bei Beerdigungen und etlichen weiteren Anlässen singen. Die anderen Schüler waren dazu nicht verpflichtet, weil für sie Schulgeld gezahlt wurde. Die musikalischen Fähigkeiten der Alumnen bewertete Bach sehr kritisch. In einem Brief an den Rat teilte er sie 1730 in „17 zu gebrauchende, 20. noch nicht zu gebrauchende, und 17 untüchtige“ ein. (Dok I, Seite 64) Vielleicht hatte er sich zu diesem Zeitpunkt schon damit abgefunden. Nur wenige Tage bevor er diesen Brief schrieb, hatte der Rat bemängelt, dass er die „Singestunden“ nicht halten würde. (Dok II, Seite 205) 

Die Schüler der drei oberen Klassen sollten mit ihren Lehrern „als untereinander selbst Lateinisch reden, damit sie in solcher Sprache sich bey zeiten feste setzen, und ihnen hernach alle Studia, und das Lesen derer Autorum, desto leichter“ fallen. (Thomasschulordnung 1987, Seite 59) Wie Johann Sebastian Bach damit zurechtkam, ist nicht bekannt. Im Gegensatz zu seinen Kollegen hatte er keine Universität besucht. Nach Aussage seines Rektors war auch seine Autorität nicht immer ausreichend. (Dok II, Seiten 270 f.)

Eine besondere Verpflichtung war der Inspektionsdienst, den er für eine Woche im Wechsel mit drei weiteren Lehrern zu versehen hatte. Dabei war er verantwortlich für das Wecken der Alumnen am Morgen. Das geschah im Sommer um 5 Uhr, im Winter um 6 Uhr. Er musste darauf achten, dass die Schüler der Schule ihren Verpflichtungen nachkamen, beaufsichtigte die Einnahme der Mahlzeiten, hatte die Einhaltung der Nachtruhe zu überwachen. (Thomasschulordnung 1987, Seiten 10 ff.)

Johann Sebastian Bach konnte aber durch seinen Vertrag auch Aufgaben delegieren, wobei er sich mit seinen Vertretern über die Entlohnung selbst einigen musste. Es gibt etliche Hinweise, dass er davon reichlich Gebrauch machte. Seinem Nachfolger wurde dieses Recht nicht mehr eingeräumt, der entsprechende Punkt im Arbeitsvertrag gestrichen. (Kollmar 2006, Seite 318) Noch 1755, als erneut ein Cantor der Thomasschule gesucht wurde, erinnerte ein Ratsherr daran, dass dieses Amt wieder in der Weise versehen werden müsse, wie es Bachs Vorgänger getan hätte, „immaßen bey Herrn Bachen viele Desordres vorgegangen.“ (Dok III, Seite 104) Trotzdem ist kein Vorgang bekannt, dass der Leipziger Rat Johann Sebastian Bach einen Urlaub verwehrte. Laut Arbeitsvertrag musste er dazu jedes Mal um eine Genehmigung ersuchen. Als der Rektor durch den Rat vom Inspektionsdienst befreit wurde, weil er ein zusätzliches Amt an der Universität übernommen hatte, nahm Bach das für sich ebenfalls in Anspruch. (Dok III, Seite 314)

Dass Bach versucht haben dürfte, seine Möglichkeiten auszuschöpfen, um möglichst viel Zeit für andere Projekte zu gewinnen, um zu komponieren, talentierte Privatschüler auszubilden, an seiner Vervollkommnung als Virtuose und Orgelfachmann zu arbeiten, wäre naheliegend.

Um seine Interessen zu vertreten und auch durchzusetzen, konnte er auch auf Unterstützung zurückgreifen. Dabei halfen ihm auch Titel, die er im Laufe der Zeit durch veschiedene Höfe erhielt. (Siehe Abbildung) Solche Ehrungen genossen auch in der Bürgerstadt Leipzig eine große Wertschätzung. So wurden in den dortigen Adressbüchern „Personen, so mit besondern, auch auswärtigen Dignitäten und Tituln beehret sind“ noch einmal gesondert aufgeführt. (Adressbuch Leipzig 1747, Seite 234) Desweiteren boten solche Titel Schutz durch die gekrönten Häupter, die sie verliehen hatten, den Bach auch nutzte. (Dok I, Seite 101 ff.)

Abbildung: Aufzählung der Lehrkräfte der Thomasschule in Leipzig

(Titular-Buch 1750, Seite 310. Mit freundlicher Unterstützung der Universitätsbibliothek Leipzig)

 

Diese kurze Darstellung der Aufgaben Bachs als Lehrer der Thomasschule, wie er ihnen nachkam und welche Probleme es dabei gab, soll in diesem Rahmen nur eine grobe Vorstellung darüber vermitteln und erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Kernfrage in diesem Zusammenhang ist ja: Wie könnte Anna Magdalena Bach ihn bei seinen Aufgaben, die den Schulbetrieb betrafen, unterstützt haben? Es ist wohl davon auszugehen, dass sie Belastungen in den Inspektionswochen mittrug, dass sie ihm bei der Erfüllung seiner Aufgaben in der Schule seelisch zur Seite stand. Aber ihr Wirken dürfte darüber hinausgegangen sein. Am 22. Mai 1723 war die Familie in die Dienstwohnung gezogen, welche sich in der Thomasschule befand. Zu dieser Zeit wirkte Elisabeth Schelle (1654–1730) dort als Schulspeiserin. Ihr Ehemann war von 1677 bis zu seinem Tod 1702 Cantor an der Thomasschule. Nach seinem Ableben erscheint sie bis zu ihrem Tod in den Abrechnungen für die Schulspeisung der Alumnen. Sie war verantwortlich für zwei Mahlzeiten pro Tag. (Von Schütz zu Bach 2022, Seiten 33 f.) Es ist wohl davon auszugehen, dass sie sich bereits zu Lebzeiten ihres Mannes mit den entsprechenden Abläufen vertraut machen konnte. Dass eine Mitwirkung der Ehefrauen in der Schule in bestimmten Bereichen aber erwünscht war, geht aus dem Bericht eines Lehrers hervor, den dieser einige Jahre vor der Ankunft der Familie Bach verfasste. Er hielt bei der Betreuung von kranken Alumnen die Mitwirkung von Ehefrauen der Lehrkräfte für wünschwert und bemerkt, dass dieses durch die Frauen von Cantor und Rector auch bereits „rühmlich geschehen“. (Szeskus 2003, Seite 25)

Leider gibt es keine Hinweise, wie Anna Magdalena Bach in dieser Hinsicht wirkte. Ihre Mitwirkung in bestimmten Bereichen des Schulbetriebs sollte aber auf keinen Fall grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Ist die Quellenlage zu schwach, um hierzu weitergehende Aussagen machen zu können, so ist das bei den Verpflichtungen, die ihr Ehemann als Music-Director der Stadt Leipzig hatte, anders. Hier ist ihre Mitwirkung vielfach nachweisbar, worauf im nächsten Beitrag eingegangen werden soll.




 

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