In der Thomasschulordnung von 1723 ist zu lesen, dass der Rektor und der Kantor über Wohnungen in der Thomasschule verfügten, „also zugerichtet, daß in einer jeden sie ihre Haußhaltung absonderlich führen, auch Weib, Kinder und Gesinde darinne haben können.“ (Ordnungen der Thomasschule 1987, Seiten 23 f.) Gesinde heißt es dort. Es wird also nicht nur von einer Person gesprochen, sondern von einer Mehrzahl. Demnach entsprach es nicht nur dem Stand des Kantors an der Thomasschule, dass er Dienstpersonal hatte, sondern dass einige davon auch in seiner Wohnung lebten.
Leider ist kein Dokument bekannt, in dem genau beschrieben ist, wie viele Angestellte im Haushalt der Familie Bach arbeiteten. Anhaltspunkte liefert aber eine mehrwöchige Reise von Anna Magdalena und Johann Sebastian Bach im September/Oktober 1732 nach Kassel. Bei der Abfahrt der Eltern hatten die Kinder folgendes Alter:
Catharina Dorothea 23 Jahre
Wilhelm Friedemann 21 Jahre
Carl Philipp Emanuel 18 Jahre
Johann Gottfried Bernhard 17 Jahre
Gottfried Heinrich 8 Jahre
Elisabeth Juliana Friderica 6 Jahre
Regina Johanna 3 Jahre
Johann Christoph Friedrich 2 Monate
Im Beitrag "Wie viele Kinder hatte Anna Magdalena Bach zu versorgen? Teil I" ging ich bereits darauf ein, dass ein Überleben von Johann Christoph Friedrich ohne die Unterstützung einer Amme kaum vorstellbar ist. Es waren aber auch weitere kleine Kinder zu betreuen und all die notwendigen Reinigungsarbeiten in der Wohnung vorzunehmen. Vor allem musste regelmäßig gekocht werden, wozu entsprechend einzukaufen war. Schon um nur eine Tasse Tee oder Kaffee zu bereiten, war ein brennendes Feuer notwendig, das beaufsichtigt werden musste. Dabei ist auch die Frage zu stellen, wo die Privatschüler in dieser Zeit beköstigt wurden, die bei der Familie wohnten. (Spree 2021, Seiten 91 f.)
Eine kleine Vorstellung über Arbeiten in der Küche liefert eine Abbildung aus einem Kochbuch dieser Zeit.
Frontispiz im Leipziger Kochbuch von Susanna Eger, Leipzig 1745
(Quelle: Bibliothek Stadtgeschichtliches Museum Leipzig, Literatur 00016377)
Wilhelm Friedemann und Carl Philipp Emanuel Bach werden für die Versorgung ihrer jüngeren Geschwister und andere Hausarbeiten nicht zur Verfügung gestanden haben. Beide studierten im Herbst 1732 an der Universität Leipzig und die Übernahme solcher Aufgaben war mit den damaligen Ehrbegriffen eines Studenten kaum zu vereinbaren. Einen Begriff dafür liefert der Sohn eines Schmiedemeisters, der 1739 in Jena sein Studium antrat: „Ich erinnere mich daß ich einmal, als ich über den Markt gegangen, einen großen runden Käse, in Form unserer Schaaf Käse gesehen hatte. Ich schickte sogleich bei meiner Zuhausekunft die Aufwärterin dahin ihn einzukaufen.“ (Müller 2007, Seite 65) Dieser Student sah es also mit seinem Stand nicht vereinbar an, den Käse selbst zu kaufen. Es ist nicht anzunehmen, dass es die beiden älteren Bachsöhne grundsätzlich anders hielten. Der 17-jährige Gottfried Bernhard wird sich wohl an ihrem Beispiel orientiert haben.
Wenn davon ausgegangen wird, dass Catharina Dorothea all die anfallenden Aufgaben allein erledigte, so würde man ihren Eltern unterstellen, dass sie wie eine Dienstmagd gehalten wurde. (Dem Ehepaar Bach stand übrigens während seines Kasseler Aufenthalts ein Diener zur Verfügung. [Dok II, Seite 228])
All das berücksichtigend wäre es durchaus möglich, dass während der Abwesenheit der Eltern im Leipziger Haushalt der Familie Bach eine Magd (und vielleicht auch eine Jungmagd), eine Köchin sowie eine Kinderfrau angestellt waren. Dazu kamen eine Amme und ein Hauslehrer. Außer den beiden letztgenannten dürfte dabei auch eine Magd im Haushalt gewohnt haben.
Wenn die Eltern in der Lage waren, für mehrere Wochen zu verreisen, ist wohl vorauszusetzen, dass zu ihren Angestellten bereits ein längeres Vertrauensverhältnis bestand und sie auf eingespielte Abläufe vertrauen konnten. Das lässt wiederum darauf schließen, dass die Anzahl an Dienstpersonal auch in Zeiten, in denen Anna Magdalena und Johann Sebastian Bach anwesend waren, nicht unbedingt geringer war.
Nachweisbar sind mehrtägige gemeinsame Reisen auch für 1724, 1725 und 1729, weil Anna Magdalena dabei als Musiker bezahlt wurde, oder für 1739 durch eine kleine Briefnotiz. (Dok II, Seiten 144, 153, 190 f., 373) Ihr Aufenthalt in Kassel 1732 ist nur bekannt, weil der Schreiber in den Abrechnungen nach dem Capellmeister Bach die Worte „et uxori“ (und Ehefrau) hinzufügte. (Dok II, Seite 228) Wir wissen nicht, wie viele andere Quellen verloren gingen, die weitere Reisen für sie in dieser Zeit nachweisen würden. Es gibt somit keinen Beleg, dass sie ihren Ehemann nur selten begleitete, sondern es ist nur bewiesen, dass es für sie möglich war, Leipzig für längere Zeit zu verlassen, weil sie ihre Kinder und den Haushalt versorgt wusste.
Für die Familie von Anna Magdalena und Johann Sebastian Bach mögen die Vorstellungen von Dienstpersonal im Haushalt neu und ungewohnt sein. Grundsätzlich war es aber nicht die Aufgabe der Frau Capellmeisterin, in der Küche Essen zu kochen, die Wohnung zu reinigen oder Wäsche zu waschen. Sie musste es können, um das Dienstpersonal anzuleiten. Als „Haus-Mutter“ stand sie aber mit ihrem Ehemann gemeinsam einem Hauswesen vor, in dem mit Musik Geld verdient wurde. Zu diesem Hauswesen gehörten neben den Kindern, auch Dienstpersonal und Privatschüler, die dort lebten. Anna Magdalena hatte die für das Zusammenleben notwendigen Abläufe zu organisieren und zu überwachen. In einem Lexikon der damaligen Zeit ist unter dem Stichwort „Haus-Mutter“ zu lesen: „ist die Gehülffin des Haus-Vaters, folglich die andere Haupt-Person einer Haus-Wirthschafft, ohne welche selbige nicht leicht in guter Ordnung angestellet und geführet werden mag. In Anbetrachtung der ehelichen Gesellschafft ist sie als Ehe-Frau und Mutter anzusehen, in Absicht der Herrschafft und Haushaltung aber, als die Frau vom Hause und Befehlshaberin zu achten.“ (Zedler 1735, Band 12, Spalte 907)
Übrigens wäre es auch schon allein aus wirtschaftlichen Gründen höchst unklug gewesen, wenn Anna Magdalena Bach Arbeiten übernommen hätte, die Angestellte verrichten konnten. Sie besaß Fähigkeiten, mit denen sie deutlich höhere Einkünfte erwirtschaften konnte, als eine Köchin oder Magd für ihre Arbeit erhielten (Spree 2019, Seiten 40, 187, 206 f.) Darauf soll in folgenden Beiträgen eingegangen werden.
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